Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Garten-, Landschafts- und Poolbauleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Verwender:
Niklas Loos e.K., handelnd unter Garten & Landschaftsbau Loos
Dormagener Straße 32, 40221 Düsseldorf
Festnetz: +49 211 468 90 057 · Mobil: +49 160 914 11 541 · E-Mail: beratung@galabau-loos.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Garten- und Landschaftsbau, Gartengestaltung, Erd-, Entwässerungs-, Pflaster-, Wege- und Terrassenarbeiten, Zaun- und Sichtschutzarbeiten, Kunstrasen, Pflanz- und Pflegearbeiten, Poolbau und Poolumfeld sowie damit verbundene Planungs-, Liefer- und Montageleistungen.
1.2 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Individuelle Abreden und die Leistungsbeschreibung des konkreten Angebots gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz und zum Verbraucherbauvertrag, bleiben unberührt.
1.4 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wird nicht allein durch diese AGB Vertragsbestandteil. Ihre Einbeziehung bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht verwendet. Gegenüber Unternehmern ist sie nur einbezogen, wenn der vollständige Text vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Angebote, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Darstellungen auf der Website sind keine verbindlichen Angebote. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines ausdrücklich verbindlichen Angebots, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Ein bloßer Besichtigungs-, Beratungs- oder Kontaktformulartermin begründet noch keinen Werkvertrag.
2.2 Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, Auftragsbestätigung, Angebot einschließlich Leistungsverzeichnis und Plänen, diese AGB sowie die gesetzlichen Vorschriften. Widersprüche sind vor Ausführung zu klären.
2.3 Kostenschätzungen sind unverbindliche fachliche Einschätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebot bezeichnet werden. Zeichnungen, Visualisierungen, Muster und Mengenansätze werden nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn dies im Angebot ausdrücklich bestimmt ist.
3. Leistungsumfang, Planung und Genehmigungen
3.1 Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot bezeichneten Leistungen. Planung, Statik, Vermessung, Baugrunduntersuchung, Entwässerungsnachweis, behördliche Genehmigungen, Anzeigen sowie Leistungen anderer Gewerke gehören nur bei ausdrücklicher Aufnahme zum Leistungsumfang.
3.2 Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Bedenken gegen vorgesehene Ausführungsarten, Materialien oder Vorleistungen hin. Entscheidungen des Auftraggebers nach einem solchen Hinweis werden dokumentiert; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
3.3 Der Auftraggeber beschafft erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen und nachbarrechtliche Zustimmungen rechtzeitig, soweit dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde. Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung zur Genehmigungsfähigkeit.
4. Besondere Informationen bei Verbraucherbauverträgen
4.1 Ob ein Verbraucherbauvertrag vorliegt, richtet sich nach § 650i BGB. Nicht jeder Vertrag über Arbeiten an Außenanlagen oder einen Pool ist automatisch ein Verbraucherbauvertrag. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, gelten die §§ 650i bis 650o BGB zwingend.
4.2 Bei einem Verbraucherbauvertrag erhält der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung die gesetzlich erforderliche Baubeschreibung in Textform. Der Vertrag bedarf der Textform. Verbindliche Angaben zur Fertigstellung oder, falls ein Fertigstellungstermin nicht angegeben werden kann, zur Dauer der Bauausführung werden in den Vertragsunterlagen festgehalten.
4.3 Der Verbraucher erhält rechtzeitig die Unterlagen, die er zum Nachweis gegenüber Behörden oder Kreditgebern benötigt, soweit der Auftragnehmer zu deren Erstellung verpflichtet ist. Gesetzliche Sicherungs- und Abschlagszahlungsgrenzen bleiben unberührt.
5. Mitwirkung und Baustellenvoraussetzungen
5.1 Der Auftraggeber ermöglicht zum vereinbarten Zeitpunkt einen sicheren Zugang zum Grundstück und stellt vereinbarte Arbeits- und Lagerflächen bereit. Soweit im Angebot vorausgesetzt, stellt er in zumutbarer Entfernung Wasser und Baustrom zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber informiert vor Beginn über ihm bekannte Leitungen, Kabel, Drainagen, Zisternen, Fundamente, Altlasten, Kampfmittelhinweise, Denkmalschutz, Grundstücksgrenzen, Wegerechte und andere nicht ohne Weiteres erkennbare Umstände. Vorhandene Bestandspläne sind rechtzeitig zu übergeben.
5.3 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Frist setzen und die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere nach §§ 642 und 643 BGB, geltend machen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
6. Ausführung, Termine und Behinderungen
6.1 Ausführungsbeginn, Fertigstellungstermin oder Ausführungsdauer sind nur verbindlich, soweit sie in den Vertragsunterlagen verbindlich angegeben oder später vereinbart werden. Zwingende Angaben bei Verbraucherbauverträgen bleiben hiervon unberührt.
6.2 Verzögern von keiner Vertragspartei zu vertretende Umstände die Ausführung – etwa außergewöhnliche Witterung, behördliche Maßnahmen, nicht vorhersehbare Boden- oder Grundwasserverhältnisse oder unverschuldete Lieferstörungen –, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen, soweit die Umstände die Arbeiten tatsächlich behindern. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern über wesentliche Behinderungen und deren voraussichtliche Folgen.
6.3 Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen und verspätete Mitwirkung können Termine und Bauablauf verändern. Die Parteien stimmen einen angepassten Ablauf ab. Gesetzliche Verzugs- und Schadensersatzrechte bleiben bestehen.
7. Unbekannte Bodenverhältnisse und Schadstoffe
7.1 Das Angebot beruht auf den bei einer üblichen Besichtigung erkennbaren Verhältnissen und den bereitgestellten Unterlagen. Werden erst während der Arbeiten unbekannte Leitungen, Fundamente, Fels, nicht tragfähiger oder kontaminierter Boden, hoher Grundwasserstand, Hohlräume oder andere erhebliche Hindernisse sichtbar, unterbricht der Auftragnehmer die betroffenen Arbeiten, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder Klärung erforderlich ist, und informiert den Auftraggeber.
7.2 Erforderliche zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nach Ziffer 8 und den gesetzlichen Vorschriften vereinbart beziehungsweise angeordnet und vergütet. Eine pauschale Übertragung sämtlicher Baugrundrisiken auf Verbraucher ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
8. Änderungen und zusätzliche Leistungen
8.1 Änderungswünsche und Zusatzleistungen sollen vor der Ausführung in Textform dokumentiert werden. Der Auftragnehmer unterbreitet, soweit möglich, ein Nachtragsangebot mit den Auswirkungen auf Preis und Bauzeit.
8.2 Bei Bauverträgen gelten für Änderungsbegehren, Anordnungen und Vergütungsanpassungen insbesondere §§ 650b und 650c BGB. Gesetzliche Rechte dürfen nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass eine Dokumentation noch nicht abgeschlossen ist. Unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutz von Personen oder Sachen dürfen nach vorheriger Information, soweit möglich, ausgeführt werden.
9. Preise, Aufmaß und Vergütung
9.1 Gegenüber Verbrauchern sind die ausgewiesenen Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer maßgeblich. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich Umsatzsteuer, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen sind.
9.2 Bei Einheitspreisen wird nach den tatsächlich ausgeführten und prüfbar ermittelten Mengen abgerechnet. Bei einem vereinbarten Pauschal- oder Festpreis gilt der ausgewiesene Preis für den konkret beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen und zusätzliche Leistungen bleiben vorbehalten.
9.3 Entsorgungskosten gelten nur für die im Angebot bezeichneten Stoffe und Mengen. Werden nicht erkennbare belastete oder besonders zu behandelnde Stoffe festgestellt, wird das weitere Vorgehen vor der kostenpflichtigen Entsorgung abgestimmt, soweit keine sofortige Gefahrenabwehr erforderlich ist.
10. Abschlagszahlungen und Schlussrechnung
10.1 Abschlagszahlungen können nach § 632a BGB in Höhe des Wertes der vertragsgemäß erbrachten Leistungen verlangt werden. Die Leistungen sind in einer Aufstellung nachvollziehbar auszuweisen. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung darf der Auftraggeber einen angemessenen Teil des Abschlags verweigern.
10.2 Bei Verbraucherbauverträgen darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen nach § 650m BGB 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nicht übersteigen. Gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers auf eine Fertigstellungssicherheit bleiben unberührt.
10.3 Die Schlussvergütung wird nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung fällig, soweit das Gesetz oder eine wirksame Individualvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt. Zahlungsfristen ergeben sich aus der Rechnung; die gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen bleiben maßgeblich.
11. Materialien und naturbedingte Eigenschaften
11.1 Naturstein, Holz, Pflanzen, Rollrasen und andere Naturprodukte können unvermeidbare und branchenübliche Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Wuchs, Maß oder Oberfläche aufweisen. Solche Abweichungen sind nur dann kein Mangel, wenn sie die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung und die berechtigten Qualitätserwartungen nicht beeinträchtigen.
11.2 Produkt- und Farbmuster beschreiben den typischen Charakter einer Serie. Eine hiervon abweichende verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung bleibt möglich und hat Vorrang.
12. Pflanzen, Rasen und Entwicklungspflege
12.1 Der Auftragnehmer schuldet bei Pflanz-, Saat- und Rasenarbeiten die vereinbarte fachgerechte Herstellung. Entwicklungspflege, Bewässerung, Düngung, Schnitt und laufende Kontrolle nach der Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
12.2 Nach Übergabe beachtet der Auftraggeber die erteilten Pflegehinweise. Ausfälle, die nachweislich allein auf unterlassener Pflege, außergewöhnlicher Witterung, Schädlingsbefall, Tierfraß oder Eingriffen Dritter nach Gefahrübergang beruhen, sind keine vom Auftragnehmer zu vertretenden Mängel. Die Beweislast richtet sich nach dem Gesetz; gesetzliche Mängelansprüche werden nicht pauschal ausgeschlossen.
13. Besondere Bestimmungen für Poolbau
13.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Insbesondere sind Erdarbeiten, Bodenplatte, Statik, Becken, Abdichtung, Verrohrung, Filter- und Dosiertechnik, Elektroanschluss, Befüllung, Inbetriebnahme, Abdeckung, Einfriedung und Gestaltung des Poolumfelds einzeln zu beschreiben. Nicht genannte Gewerke oder bauseitige Leistungen sind nicht geschuldet.
13.2 Unbekannte Grundwasser-, Boden- und Leitungsverhältnisse werden nach Ziffer 7 behandelt. Erforderliche Wasserhaltung, Bodenaustausch-, Sicherungs- oder zusätzliche Gründungsmaßnahmen sind nur dann im Preis enthalten, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.
13.3 Elektrische Anschlüsse und andere zulassungspflichtige Arbeiten werden durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte ausgeführt. Der Auftraggeber hält nach Übergabe Bedienungs-, Wartungs-, Wasserpflege- und Frostschutzvorgaben ein und sorgt für die erforderliche Aufsicht und Zugangssicherung. Dies lässt Ansprüche wegen einer mangelhaften Herstellung oder Einweisung unberührt.
13.4 Freiwillige Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gegen den Auftragnehmer und schränken diese nicht ein. Garantiebedingungen und Wartungsvoraussetzungen des Herstellers werden dem Auftraggeber, soweit einschlägig, übergeben.
14. Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf fachkundige Nachunternehmer einsetzen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Eine vereinbarte persönliche Ausführung bestimmter Leistungen bleibt unberührt.
15. Abnahme
15.1 Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Auf Verlangen findet eine gemeinsame Abnahme statt; festgestellte Mängel und Vorbehalte werden in einem Protokoll dokumentiert.
15.2 Eine fiktive Abnahme richtet sich ausschließlich nach § 640 Abs. 2 BGB. Gegenüber Verbrauchern treten deren Folgen nur ein, wenn der Auftragnehmer zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
15.3 Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie für in sich abgeschlossene Leistungsteile ausdrücklich vereinbart sind oder gesetzlich verlangt werden können.
16. Mängelrechte und Verjährung
16.1 Für Mängel gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Rechte, insbesondere §§ 634 ff. BGB. Die Verjährung richtet sich nach § 634a BGB und den sonstigen gesetzlichen Vorschriften; diese AGB verkürzen keine gesetzlichen Verjährungsfristen.
16.2 Der Auftraggeber soll einen Mangel möglichst konkret anzeigen und dem Auftragnehmer eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Die gesetzlichen Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich oder eine sofortige Maßnahme zulässig ist, insbesondere bei Gefahr im Verzug, bleiben unberührt.
17. Haftung
Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine Haftungsbegrenzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
18. Eigentum und Gefahrtragung
18.1 Gelieferte bewegliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Verbindung wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Bauwerks geworden sind.
18.2 Gefahrtragung, Vergütungsgefahr und Schutzpflichten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer insbesondere grundsätzlich die Gefahr seiner Werkleistung, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
19. Kündigung
19.1 Das Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung nach § 648 BGB und das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleiben bestehen. Die Abrechnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
19.2 Die Kündigung eines Bauvertrags bedarf gemäß § 650h BGB der Schriftform. Für Verträge, die keine Bauverträge im gesetzlichen Sinn sind, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Formvorschriften.
20. Ergänzende Bestimmungen für Unternehmer
20.1 Abweichende Geschäftsbedingungen des unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
20.2 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Auftragnehmer eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für Verbraucherbauverträge, bleiben unberührt.
20.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit § 38 ZPO dies zulässt. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
21.1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig ein Widerrufsrecht. Die nachfolgende Belehrung gilt, wenn dem Verbraucher im konkreten Fall ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
21.2 Handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB, gilt das besondere Widerrufsrecht nach § 650l BGB und die dafür vorgesehene Belehrung. Besteht das Widerrufsrecht bereits nach anderen Vorschriften, findet § 650l BGB keine zusätzliche Anwendung.
21.3 Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, wird die hierfür erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers gesondert eingeholt. Die bloße Zustimmung zu diesen AGB genügt hierfür nicht.
22. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die gesetzlichen Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
23. Rechtswahl und Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
23.2 Nebenabreden und spätere Änderungen sollen aus Beweisgründen dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit das Gesetz keine bestimmte Form zwingend verlangt.
23.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, soweit das Gesetz dies vorsieht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen und Werkleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Niklas Loos e.K., Garten & Landschaftsbau Loos, Dormagener Straße 32, 40221 Düsseldorf, Festnetz: +49 211 468 90 057, Mobil: +49 160 914 11 541, E-Mail: beratung@galabau-loos.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben –, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: Niklas Loos e.K., Garten & Landschaftsbau Loos, Dormagener Straße 32, 40221 Düsseldorf, E-Mail: beratung@galabau-loos.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Zusätzliche Belehrung bei Verbraucherbauverträgen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Niklas Loos e.K., Garten & Landschaftsbau Loos, Dormagener Straße 32, 40221 Düsseldorf, Festnetz: +49 211 468 90 057, Mobil: +49 160 914 11 541, E-Mail: beratung@galabau-loos.de – mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das vorstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen.
Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
Stand: September 2026